Beim Thema "Erben und Vererben" ist natürlich der Notar die erste Anlaufstelle. Nicht selten entspricht die vom Gesetz angeordnete Erbfolge nicht den Vorstellungen der Beteiligten. Zwar ist die Errichtung eines Testaments auch privatschriftlich zulässig. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass juristische Laien mitunter durch die falsche Verwendung juristischer Begriffe später nicht das erreichen, was sie eigentlich gewollt haben. Daher ist die Einholung rechtlichen Rats stets sinnvoll. Da ein notarielles Testament bzw. ein Erbvertrag in den meisten Fällen den späteren Erbschein ersetzt, sparen die Erben hierdurch zumeist bares Geld (http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Beispiele/Testament.php).
Aber auch wenn kein notarielles Testament oder kein Erbvertrag vorliegt, hilft der Notar dem oder den Erben u.a. bei der Beantragung des Erbscheins und der späteren Erbauseinandersetzung. Einen Überblick über die wichtigsten, von mir abgedeckten Themen im Bereich des Erbrechts soll die folgende Aufstellung geben:
Testamente
Nähere Informationen hierzu: http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/Notariell.php
Erbverträge / Gemeinschaftliche Testamente (auch sog. Berliner Testamente)
Nähere Informationen hierzu: http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/Notariell.php
Erbschein / Erbscheinsantrag / Europäisches Nachlasszeugnis
Erbauseinandersetzungen
Vorweggenommene Erbfolge ("Schenken mit warmer Hand")
Erb- und Pflichtteilsverzicht
Erbteilsübertragungen- und verkäufe
Nachlassverzeichnisse
Erbaussschlagungen