Notar Dr. Christoph Köhler

Notar in Wadern (Amtssitz und Hauptgeschäftsstelle) und Losheim am See (Zweiggeschäftstelle)

Beim Thema "Erben und Vererben" ist natürlich der Notar die erste Anlaufstelle. Nicht selten entspricht die vom Gesetz angeordnete Erbfolge nicht den Vorstellungen der Beteiligten. Zwar ist die Errichtung eines Testaments auch privatschriftlich zulässig. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass juristische Laien mitunter durch die falsche Verwendung juristischer Begriffe später nicht das erreichen, was sie eigentlich gewollt haben. Daher ist die Einholung rechtlichen Rats stets sinnvoll. Da ein notarielles Testament bzw. ein Erbvertrag in den meisten Fällen den späteren Erbschein ersetzt, sparen die Erben hierdurch zumeist bares Geld (http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Beispiele/Testament.php).

Aber auch wenn kein notarielles Testament oder kein Erbvertrag vorliegt, hilft der Notar dem oder den Erben u.a. bei der Beantragung des Erbscheins und der späteren Erbauseinandersetzung. Einen Überblick über die wichtigsten, von mir abgedeckten Themen im Bereich des Erbrechts soll die folgende Aufstellung geben:

  • Testamente

       Nähere Informationen hierzu:  http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/Notariell.php 

  • Erbverträge / Gemeinschaftliche Testamente (auch sog. Berliner Testamente)

       Nähere Informationen hierzu:  http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/Notariell.php

  • Erbschein / Erbscheinsantrag / Europäisches Nachlasszeugnis

  • Erbauseinandersetzungen

  • Vorweggenommene Erbfolge ("Schenken mit warmer Hand")

  • Erb- und Pflichtteilsverzicht

  • Erbteilsübertragungen- und verkäufe

  • Nachlassverzeichnisse

  • Erbaussschlagungen


E-Mail
Anruf
Karte
Infos
LinkedIn